Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der D&D Künstleragentur
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Künstlern, Kunden und der D&D Künstleragentur (nachfolgend „D&D“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen Engagementvertrages. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von D&D oder dem jeweiligen Künstler schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden finden keine Anwendung. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind an D&D Künstleragentur, Rheinstraße 6, 56068 Koblenz, zu richten.
1. Vermittlungsfunktion
Die Hauptaufgabe von D&D besteht in der Vermittlung von Künstlern an Veranstalter. Die Angebote von D&D sind unverbindlich und basieren auf den von den Künstlern zur Verfügung gestellten Informationen. Sie gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Künstlers zum gewünschten Termin.
2. Beratung und Vertragsbegleitung
D&D berät den Kunden bei der Auswahl geeigneter Künstler und begleitet den Vertragsprozess bis zur Auftragserteilung. Dieser Service ist in der Regel kostenfrei für den Veranstalter.
3. Inhalt des Engagementvertrages
Der Engagementvertrag enthält alle relevanten Details zur Veranstaltung wie: Auftraggeber, Veranstaltungsort, Auftrittszeit und -dauer, vereinbarte Leistungen sowie die zugehörige Vergütung. Ergänzend gelten diese AGB.
4. Zustandekommen des Auftrages
Ein Vertrag kommt durch mündliche Vereinbarung, per E-Mail, durch schriftliche Beauftragung oder durch Auftragsbestätigung von D&D zustande. Die schriftliche Unterschrift des Kunden ist lediglich eine Formsache und dient der Dokumentation.
5. Haftung und Vertragsdurchführung
Eventuelle Streitigkeiten aus dem Engagementvertrag werden direkt zwischen dem Künstler und dem Veranstalter oder zwischen D&D und dem Veranstalter geklärt. Der Künstler haftet eigenständig für die Erfüllung seiner Leistungspflichten.
6. Nutzungsrechte und Eigentum
Alle von D&D bereitgestellten Materialien (Konzepte, PR-Maßnahmen, Bilder, Logos etc.) bleiben Eigentum der Agentur bzw. des jeweiligen Künstlers. Der Kunde erhält mit der Gagenzahlung ausschließlich das Recht zur einmaligen Nutzung für den vereinbarten Zweck. Änderungen und Weiterverwendungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig.
7. Mitwirkungspflichten des Veranstalters
Für eine reibungslose Durchführung ist die Mitwirkung des Veranstalters erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung notwendiger Informationen, Freigaben und Genehmigungen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, können dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
8. Höhere Gewalt und Verzögerungen
Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Verspätungen durch Verkehr, Wetterbedingungen, technische Ausfälle) können zu Verzögerungen von bis zu ±30 Minuten führen. In solchen Fällen entfällt die Pflicht zur pünktlichen Leistungserbringung.
9. Künstlerausfall und Ersatz
Bei Ausfall des Künstlers (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) bemüht sich D&D, adäquaten Ersatz anzubieten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Minderung der Gage, sofern ein Ersatz auftritt. Die vereinbarte Vergütung ist in voller Höhe zu zahlen.
10. Sicherheit während der Veranstaltung
Der Veranstalter verpflichtet sich, für den Schutz der Künstler während der gesamten Veranstaltung durch geeignetes Sicherheitspersonal zu sorgen. Bei Verstößen (z. B. Übergriffe, Belästigungen) ist der Künstler berechtigt, den Auftritt abzubrechen. Die Gage bleibt in vollem Umfang fällig.
11. Vertraulichkeit von Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Künstler werden spätestens mit Vertragsabschluss offengelegt und sind vom Veranstalter vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von D&D untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
12. Ansprechpartner
Der ausschließliche Ansprechpartner für alle vertraglichen Angelegenheiten ist die D&D Künstleragentur. Ein direkter Kontakt zum Künstler ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache zulässig.
13. Vor-Ort-Betreuung
Auf Wunsch übernimmt D&D – gegen Aufwandsentschädigung – die professionelle Betreuung der Veranstaltung durch qualifiziertes Personal. Die Agentur steht dabei für künstlerische und organisatorische Fragen während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung.
Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist der Sitz der D&D Künstleragentur. Es gilt deutsches Recht.